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Kinderbezogene Förderung nach BayKiBiG

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) am 1. August 2005 wird auch die Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter (Kindertagespflege) auf gesetzlicher Grundlage finanziell gefördert.

Die Tagespflege wurde mit dem BayKiBiG in die gesetzliche Förderung aufgenommen und zur „qualifizierten Tagespflege“ aufgewertet und den anderen Betreuungsformen gleichgestellt.

http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/tagespflege/index.htm



Tagespflegestrukturförderrichtlinie


Der Freistaat Bayern fördert den Auf- und Ausbau der Tagespflegestruktur mit einer Anschubfinanzierung in den Jahren 2007 bis 2010 zusätzlich zur kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG.

http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/download/index.htm#tpstrukturr



Aktionsprogramm Kindertagespflege

Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Aktionsprogramm begleitet und fördert in der Zeit vom 01.04.2009–31.08.2012 den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, die frühkindliche Förderung zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Zugleich soll potenziellen Tagespflegepersonen ein Anreiz gegeben werden, sich für diesen Beruf zu entscheiden und zu qualifizieren.

http://www.esf-regiestelle.eu/content/aktionsprogramm_kindertagespflege/index_ger.html